Reitbeteiligung
Definition
Als Reitbeteiligung bezeichnet man eine Vereinbarung, bei der eine andere Person ein fremdes Pferd regelmäßig gegen Kostenbeteiligung reitet und versorgt, ohne Eigentümerin zu werden.
Üblich sind feste Reittage und ein monatlicher Pauschalbetrag. Rechtlich ist die Reitbeteiligung kein gesetzlich geregelter Vertragstyp, sondern eine individuelle Vereinbarung — was Freiheit schafft, aber auch Lücken.
Kritisch sind vor allem zwei Punkte: der Versicherungsschutz, weil Fremdreiter nicht automatisch in der Tierhalterhaftpflicht eingeschlossen sind, und die Zuständigkeit im Krankheitsfall. Beides sollte vor Beginn schriftlich geklärt werden. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag zum Organisieren einer Reitbeteiligung.
Verwandte Begriffe
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