Impfungen beim Pferd: Welche Fristen gelten und was sich 2026 ändert
Halbjährlich, jährlich oder alle drei Jahre? Ein Überblick über die Kernimpfungen, die Turnierregeln der FN und den häufigsten Fehler bei der Grundimmunisierung.
Cabalgo Redaktion · 31. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Zu den Kernimpfungen beim Pferd zählen Tetanus, Influenza und Herpes (EHV-1/EHV-4). Tetanus wird nach der Grundimmunisierung alle zwei bis drei Jahre aufgefrischt, Influenza für Turnierpferde nach den Regeln der FN halbjährlich. Für einen Turnierstart muss die letzte Impfung mindestens sieben Tage zurückliegen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der FN und die Empfehlung deines Tierarztes.
Die Kernimpfungen im Überblick
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin unterscheidet zwischen Kernimpfungen, die für jedes Pferd empfohlen werden, und Wahlimpfungen je nach Haltung und Nutzung.
- Tetanus (Wundstarrkrampf) — für jedes Pferd, unabhängig von der Nutzung. Pferde sind außergewöhnlich empfindlich gegenüber dem Erreger, und eine Erkrankung endet meist tödlich. Auffrischung nach abgeschlossener Grundimmunisierung alle zwei bis drei Jahre.
- Influenza (Pferdegrippe) — für alle Pferde mit Kontakt zu fremden Pferden, also faktisch für jedes Pferd in einem Pensionsstall. Für Turnierpferde verpflichtend.
- Herpes (EHV-1 und EHV-4) — besonders relevant in Beständen mit Zuchtstuten, da EHV-1 Aborte auslösen kann.
Dazu kommen je nach Region und Haltung Wahlimpfungen wie Tollwut, Druse oder West-Nil-Virus. Was davon für dein Pferd sinnvoll ist, entscheidet der Tierarzt anhand von Standort, Alter und Nutzung.
Der häufigste Fehler: eine unterbrochene Grundimmunisierung
Eine Grundimmunisierung besteht nicht aus einer Spritze. Bei Influenza sind es klassischerweise drei Impfungen: die zweite nach etwa vier bis sechs Wochen, die dritte nach etwa sechs Monaten. Wird ein Termin deutlich überzogen, gilt die Grundimmunisierung als unterbrochen — und muss von vorn begonnen werden.
Das ist teuer, kostet Zeit und fällt regelmäßig genau dann auf, wenn die Turniersaison beginnt. Der Grund ist fast immer derselbe: Der Folgetermin stand nirgends, außer im Kopf einer Person.
Turnierstarts: Was die FN verlangt
Wer auf Turnieren starten will, muss die Influenza-Impfung lückenlos nachweisen. Die Eintragungen erfolgen im Equidenpass, und ohne vollständigen Nachweis gibt es keinen Start.
Zwei Punkte werden dabei am häufigsten übersehen:
- Die Sieben-Tage-Regel. Die letzte Impfung muss mindestens sieben Tage vor dem Start erfolgt sein. Wer kurzfristig nachimpft, um die Frist zu retten, ist am Wochenende darauf trotzdem nicht startberechtigt.
- Die Auffrischungsabstände. Für Turnierpferde verlangt die FN kürzere Intervalle als die reine Grundempfehlung — in der Praxis halbjährlich. Die genauen Fristen werden von der FN angepasst; für 2026 wurden Änderungen an der Influenza-Impfregelung angekündigt. Prüfe die aktuellen Vorgaben deshalb vor Saisonbeginn direkt bei der FN oder deinem Landesverband.
Wie du Fristen zuverlässig im Griff behältst
Impffristen sind ein klassisches Problem verteilter Verantwortung: Der Besitzer denkt, der Stall kümmert sich, der Stall denkt, der Besitzer macht das. Drei Dinge helfen zuverlässig:
- Nächste Fälligkeit dokumentieren, nicht nur das Datum der letzten Impfung. Ein Datum in der Vergangenheit erinnert niemanden.
- Eine feste Zuständigkeit pro Pferd. Eine Person, nicht „der Stall“.
- Eine automatische Erinnerung. Sonst wird die Frist genau dann geprüft, wenn sie schon abgelaufen ist.
Wer mehrere Pferde betreut, sollte zusätzlich einen Sammelblick haben: eine Übersicht, die alle in den nächsten Wochen fälligen Behandlungen zeigt — auch über Wurmkuren und Schmiedtermine hinweg.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine tierärztliche Beratung. Impfschemata unterscheiden sich je nach Impfstoff, Alter und Vorgeschichte des Pferdes. Verbindlich sind die Angaben deines Tierarztes und die jeweils gültigen Turnierbestimmungen der FN.
Begriffe aus diesem Artikel
- Equidenpass — Der Equidenpass ist das gesetzlich vorgeschriebene Identitätsdokument eines Pferdes.
- Grundimmunisierung — Als Grundimmunisierung bezeichnet man die erste Impfserie, mit der ein belastbarer Impfschutz überhaupt erst aufgebaut wird.
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Cabalgo Reiter ansehenHäufige Fragen
Wie oft muss ein Pferd gegen Influenza geimpft werden?
Nach abgeschlossener Grundimmunisierung wird bei Turnierpferden nach den Regeln der FN in der Praxis halbjährlich aufgefrischt. Für Pferde ohne Turnierambitionen genügt in der Regel eine jährliche Auffrischung. Da die FN die Regelung für 2026 angepasst hat, sollten die aktuellen Vorgaben vor Saisonbeginn geprüft werden.
Wie lange vor einem Turnier muss geimpft werden?
Die letzte Impfung muss mindestens sieben Tage vor dem Start liegen. Eine Impfung am Tag vor dem Turnier führt dazu, dass das Pferd nicht startberechtigt ist.
Was passiert, wenn ein Impftermin überzogen wurde?
Wird der Abstand deutlich überschritten, gilt die Grundimmunisierung als unterbrochen und muss neu begonnen werden. Wie groß der Spielraum ist, hängt vom Impfstoff und der jeweiligen Regelung ab — das klärt der Tierarzt anhand der Eintragungen im Equidenpass.
Muss auch ein reines Freizeitpferd geimpft werden?
Tetanus wird für jedes Pferd empfohlen, unabhängig von der Nutzung. Influenza ist überall dort sinnvoll, wo Kontakt zu fremden Pferden besteht — in einem Pensionsstall also praktisch immer, weil der Schutz des Einzelnen vom Schutz des Bestands abhängt.